§ | Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) |
I. Auftrags- bestätigung |
Aufträge nehmen wir nur zu
diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen an. Abweichende Bedingungen, die
wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns
unverbindlich auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich
widersprechen.
Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen.
Änderungen,
Nebenabredungen, Zusicherungen und nachträgliche
Vertragsänderungen,
auch -soweit sie telefonisch, telegrafisch oder durch Vertreter
erfolgen, bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der
schriftlichen Bestätigung.
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II. Lieferung |
Wir verpflichten uns,
vereinbarte Lieferfristen und Liefertermine einzuhalten. Höhere
Gewalt,
Aufruhr, Streik. Aussperrung und unverschuldete unvorhersehbare und
gravierende Betriebsstörungen berechtigen uns, die Lieferzeit um
die
Dauer der Störung zu verlängern oder vom Vertrag unter
Ausschluß von
Schadensersatzensprüchen zurückzutreten. Der Auftraggeber ist
unverzüglich über den Eintritt eines solchen Ereignisses zu
informieren. Gegenüber Rechtspersonen gern. § 24 AGBG, also
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen oder Kaufleuten, bei
denen der
Auftragsgegenstand zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört,
können
wir vom Vertrag auch teilweise zurücktreten. Sind die bestellten
Waren
nicht auf Lager, kann der Auftraggeber Im Falle einer von uns nicht
selbst verschuldeten Verzögerung vorn Vertrag zurücktreten,
nachdem er
eine Nachfrist von mindestens drei Wochen gesetzt hat, und innerhalb
dieser Nachfrist die Lieferung nicht erfolgte.
Schadensersatzansprüche
wegen Nichterfüllung sind mit Ausnahme von Vorsatzes oder grober
Fahrlässigkeit beschränkt auf 20 %, Ansprüche wegen
Verzugs auf 10 %
des Rechnungswertes des betroffenen Einzelauftrages bzw. entsprechenden
Teiles des Auftrages. Der Auftraggeber Ist von einem derartigen
leistungsstörenden Ereignis unverzüglich nach Eintritt zu
benachrichtigen. Ist der Auftraggeber eine Rechtsperson gem. § 24
AGBG
(s.o.Abs.) sind mit Ausnahme von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder
Verzögerung
ausgeschlossen.
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III. Preise und Zahlungs-
bedingungen |
Unsere Preise verstehen sich
einschließlich Verpackung. Im Falle vereinbarter Versendung hat
der
Auftraggeber die Kosten des Transports, wie Fracht, Verladung oder
Transportversicherung zu tragen. Lieferung erfolgt frachtfrei
ab
einem Warennettowert von EUR 600,00. Ändern
sich nach der Auffragsbestätigung die Preisfaktoren (Löhne,
Materlal
und Energiekosten, Steuern und sonstige allgemeine Kosten), so gilt
eine entsprechende Preisänderung als vereinbart. Bei einer
Erhöhung um
mehr als 15 % des vereinbarten Gesamtpreises sind wir verpflichtet, die
Kostenänderung nachzuweisen. Die Annehme von Wechseln und Schecks
erfolgt nur zahlungshalber Eine Verpflichtung zur Annahme besteht
unsererseits nicht. Im Falle der Annehme gehen Diskont- und sonstige
Spesen zu Lasten des Bestellers. Wird ein Wechsel nicht diskontiert
oder nicht rechtzeitig eingelöst, so Ist unsere gesamte
Restforderung
zur Zahlung fällig. Etwa angegebene Zahlungsfristen beginnen ab
Rechnungsdatum zu laufen. Mit Ausnahme von nachstehendem Abs. 7 werden
die Forderungen nicht vor Erfüllung des Vertrages fällig. Bei
Überschreitung eines Zahlungstermins werden unter Vorbehalt der
Geltendmachung weiterer Rechte für die Zeit der Uberschreitung
Zinsen
und Kosten In der für Geldkredlte bei Privatbanken üblichen
Höhe
berechnet, ohne daß es einer förmlichen Mahnung bedarf.
Formularmäßig
eingeräumte Barzahlungsnachiässe oder Skonti entfallen. wenn
Im
Zeitpunkt der Zahlung andere bei uns fällige Forderungen
offenstehen.
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit nicht
rechtskräftig festgestellten oder von uns bestrittenen
Gegenansprüchen
ist ausgeschlossen. Werden eindeutig Umstände bekannt, die die
Zahlungsfähigkeit des Kunden In Zweifel ziehen, sind wir
berechtigt,
nach unserer Wahl entweder gegen Vorkasse oder Hergabe von Sicherheiten
zu liefern.
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IV. Eigentums- vorbehalt |
Das Eigentum an den
gelieferten Waren behalten wir uns bis zur Erfüllung aller unserer
Ansprüche aus dem Lieferungsvertrag vor. Bei mehreren getrennten
Aufträgen bezieht sich unser Eigentumsvorbehalt auf sämtliche
Liefergegenstände bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sämtliche
Ansprüche aus
den Geschäftsbeziehungen zum Besteller erfüllt sind. Die
Gefahr der
Beschädigung oder des Untergangs des Lieferungsgegenstandes wird
auch
während der Zeit des Eigentumsvorbehalts vom Besteller getragen.
Der
Besteller darf die unter Eigentumsvorbehaft stehenden Gegenstände
weder
verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Von einer
Pfändung oder auch
jeder anderweitigen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte
hat
uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen. Der Besteller
darf
den Lieferungsgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts
nur
im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsverkehrs
veräußern oder
verarbeiten. Im Fall der Weiterveräußerung oder des Verlust
des
Eigentums durch Vermischung oder Verarbeitung § 946 ff BGB) tritt
der
Besteller bereits mit Abschluß des Lieferungsvertrages mit uns
die ihm
gegen den Erwerber entstehenden Ansprüche mit allen Nebenrechten
bis
zur Höhe unserer Forderung an uns ab. Im Falle des Verzugs sind
wir
berechtigt, dem Erwerber die Abtretung anzuzeigen. Zahlungen, die auf
die abgetretene Forderung an den Besteller geleistet werden. hat dieser
bis zur Höhe unserer Forderung als Treuhänder für uns
einzuziehen und
unverzüglich an uns abzuführen.
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V. Versand- und Gefahrübergang
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Der Versand erfolgt auf
Rechnung und Gefahr des Bestellers Eine Transportversicherung gegen
Schäden aller Art wird nur auf ausdrückliche Anweisung des
Bestellers
und auf dessen Kosten vorgenommen. Etwaige Transportschäden oder
Verluste sind vom Besteller unverzüglich nach Einging der
Lieferung
sowohl uns, als auch einer Transportversicherung anzumelden. Im Falle
der Anmeldung durch uns übernehmen wir keine Gewähr für
die
Rechtzeitigkeit. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der
Lieferungsgenstand oder Teile desselben im Werk verladen sind. Dies
gilt auch für die durch unserer eigenen Fahrzeuge oder fracht- und
verpackungsfrei erfolgten Lieferungen. Verzögert sich der Versand
infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht
die
Gefahr vorn Tage der schriftlichen Meldung der Versandbereitschaft auf
den Besteller über.
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VI. Gewährleistung |
Wir übernehmen keine Haftung
für Schäden infolge fehlerhafter Angaben des Bestellers im
Rahmen der
Auftragserteilung sowie infolge fehlerhafter Verwendung oder Gebrauchs.
Unsere Gewährpflichten erlöschen, wenn ohne unsere Zustimmung
in den
Lieferungsgegenstand eingegriffen wird. Zusicherungen im Hinblick auf
den vom Besteller in Aussicht genommenen Zweck des
Lieferungsgegenstandes bedürfen unserer ausdrücklichen
schriftlichen
Bestätigung. Die technische Beratung des Bestellers erfolgt noch
bestem
Wissen und Können aufgrund unserer Erfahrungen und Versuche. Eine
Haftung von uns kann hieraus unter keinerlei Rechtsgrund mit Ausnahme
einer vorsätzlichen Schädigung hergeleitet werden.
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VII. Haftung, Haftungsauschluß |
Soweit ein von uns
verschuldeter Schaden des Auftraggebers nicht durch eine
Versicherungsleistung gedeckt ist, hatten wir nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit. Im übrigen haften wir bei Verzug auch
für den
zufälligen Untergang eines Kaufgegenstandes. Die Haftung bei
Fehlen
zugesicherter Eigenschaften bleiben unberührt.
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VIII. Erfüllungsort und
Gerichtsstand
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Erfüllungsort für Lieferung
und Zahlung ist unser Firmensitz. Für sämtliche
gegenwärtigen und
zukünftigen Ansprüchen aus der Geschäftsverbindung mit
Rechtspersonen
Im Sinne des § 24 AGBG (s.o. Ziff. 2, Abs 111)
einschließlich Wechsel-
und Scheckforderungen ist Gerichtsstand unser Firmensitz. Es gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
|
Verantwortlich |
SCA - CHEMIE &
Dienstleistung GbR D-74374 ZABERFELD
fon:+49[0]7046-7750 fax:+49[0]7046-7122 e-mail |
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